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Reservierungsbedingungen

Die Ochsenbraterei auf dem Oktoberfest München

Reservierungsbedingungen

für das Ochsenbraterei Festzelt
(Stand: Mai 2024)

1. Geltungsbereich

Diese Reservierungsbedingungen gelten für alle Reservierungen und Gutscheinbestellungen zwischen der Ochsenbraterei Haberl OHG (im Folgenden auch: „Ochsenbraterei“ oder „wir“ oder „uns“) und Gästen der Ochsenbraterei (im Folgenden auch: „Gast“, „Sie“ oder „Ihnen“) für unser Festzelt.

 

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen. Reservierungen sind nur bei gleichzeitiger Mindestabnahme (Mindestverzehr) der für die jeweilige Reservierung erforderlichen Verzehrgutscheine möglich. Die Mindestabnahmen für die jeweiligen Plätze entnehmen Sie bitte den Informationen, die Ihnen vor Abgabe Ihrer Reservierungsanfrage mitgeteilt werden. Im Folgenden werden Platzreservierung und Gutscheinkauf gemeinsam als „Reservierung“ bezeichnet.

 

3. Zustandekommen von Verträgen über Reservierungen

(1) Reservierungsanfragen können über unser Reservierungsportal auf unserer Website oder über unser Zeltbüro auf der Theresienwiese vorgenommen werden. Die Reservierung auf unserer Website setzt die Erstellung eines Nutzerkontos voraus. Für die Erstellung, Nutzung und Verwaltung des Nutzerkontos gelten ergänzend unsere Nutzungsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs gehen diese Reservierungsbedingungen vor.

(2) Im Falle der Reservierungsanfrage über die Website kommt die Reservierung wie folgt zustande: Durch Ausfüllen der entsprechenden Datenfelder und Anklicken des Buttons mit der Aufschrift „kostenpflichtige Reservierungsanfrage absenden“ (oder einer sinngemäß identischen Aufschrift) geben Sie Ihr Angebot auf eine Reservierung ab. Falls wir die von Ihnen gewünschte Reservierung annehmen, erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail oder im Reservierungsportal.

(3) Im Zeltbüro auf der Theresienwiese können Reservierungen durch Vertragserklärung unmittelbar vor Ort abgeschlossen werden.

 

4. Rechte und Pflichten der Ochsenbraterei

(1) Im Falle einer Reservierung stellen wir Ihnen Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl und die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung.

(2) Nach Zahlung des nach Ziffer 7 abgerechneten Betrags und der Erteilung der Konzession durch die Landeshauptstadt München senden wir Ihnen die vertragsgegenständlichen Verzehrgutscheine und eine Reservierungsbestätigung an die von Ihnen angegebene Adresse zu. Im Falle von kurzfristigen Reservierungen oder Reservierungen im Zeltbüro findet kein Versand der Verzehrgutscheine und der Reservierungsbestätigung statt. Die Verzehrgutscheine müssen von Ihnen am Tag der Reservierung im Zeltbüro auf der Theresienwiese abgeholt werden. Sollte die Reservierung Zeiten betreffen, in denen nach unserer Erfahrung die Schließung eines Zeltes wegen Überfüllung möglich ist, werden wir Ihnen gleichzeitig mit der Reservierungsbestätigung auch nummerierte Reservierungsbändchen übersenden, die im Falle der Überfüllung zu einem bevorzugten Zugang ins Zelt genutzt werden können. Die Reservierungsbändchen gelten nur zur Zeit der Reservierung und nur im Zusammenhang mit der Reservierungsbestätigung oder einer Kopie der Reservierungsbestätigung. Auf Anfrage ist die Reservierungsbestätigung zusätzlich zum Reservierungsbändchen vorzuzeigen.

(3) Wir sind verpflichtet, die reservierten Plätze zu Beginn der bestätigten Reservierungszeit bis maximal 15 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit für Sie freizuhalten. Sollten Sie während dieses Zeitraums die reservierten Plätze nicht oder nicht vollständig einnehmen, verfällt die Platzreservierung hinsichtlich der nicht in Anspruch genommenen Plätze. Die Verzehrgutscheine behalten ihre Gültigkeit.

(4) Wenn Sie den Tisch während der Reservierungszeit ganz oder teilweise verlassen, verfällt die Reservierung hinsichtlich der verlassenen Plätze und diese können von anderen Gästen genutzt werden.

(5) Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus feuerschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Ein Verbleib nach der Reservierungszeit in den Gängen im Bereich der Reservierung ist aus Sicherheitsgründen (Flucht-/Rettungsweg) nicht gestattet.

(6) Wir können Sie nach Abschluss einer Reservierung auch künftig per E-Mail über die Möglichkeit zur Reservierung informieren, es sei denn, dass Sie uns Bescheid geben, dass Sie das nicht mehr wünschen.

(7) Durch uns oder Dritte werden regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung erstellt. Im Vordergrund steht hier die Darstellung von größeren Gruppen bzw. der Stimmung im Festzelt. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass Sie eventuell auf Foto- oder Videomaterial zu sehen sein können. Wir führen die Verarbeitung solcher Bilddaten, die im Rahmen der Vorgaben des § 23 Abs. 1 Nr. 2, 3 KUG ohne explizite Einwilligung zulässig sind (Bilder von Personen als „Beiwerk“), auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Eigenwerbung gem. Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 lit. f DSGVO durch.

 

5. Rechte und Pflichten der Gäste

(1) Durch die Reservierung sind Sie berechtigt, die reservierten Plätze während der Reservierungszeit zu nutzen und die erworbenen Verzehrgutscheine gegen Speisen und Getränke einzutauschen.

(2) An Ihre Reservierungszeit können sich weitere Reservierungen anderer Gäste anschließen. Nach Ende der Reservierungszeit sind Sie daher verpflichtet, die Plätze zu räumen.

(3) Die von uns verkauften Verzehrgutscheine können unabhängig von der Wahrnehmung der Reservierung auch zu anderen Zeiten des gleichen Jahres in unserem Festzelt auf dem Oktoberfest eingelöst werden. Nicht verbrauchte Verzehrgutscheine sind in anderen Betriebsstätten der Haberl-Gruppe nach Ende des Oktoberfestes nutzbar. Die Geltungsdauer, die Konditionen sowie eine Übersicht der Akzeptanzstellen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (www.ochsenbraterei.de).

(4) Die Reservierung der Plätze erfolgt für Sie als unseren Vertragspartner. Sie verpflichten sich, die Reservierung und die Reservierungsbändchen nicht an Dritte zu übertragen. Die Weitergabe der Reservierungsbändchen darf nur unentgeltlich erfolgen und nur an solche Personen, die mit Ihnen gemeinsam die Reservierung wahrnehmen. Die erworbenen Verzehrgutscheine sind übertragbar. Insbesondere ist es verboten, Reservierungen oder Reservierungsbändchen zu überhöhten Preisen oder mit unmittelbarer Gewinnerzielungsabsicht weiterzuverkaufen oder zum Kauf anzubieten. Ferner ist es verboten, die Reservierung oder Reservierungsbändchen an kommerzielle Weiterverkäufer weiterzuverkaufen oder diesen zum Kauf anzubieten oder die Reservierung oder Reservierungsbändchen Ihnen unbekannten Dritten über Internetplattformen weiterzuverkaufen oder zum Kauf anzubieten, sofern dies nicht über das offizielle Portal, das auf unserer Website bekannt gegeben wird, erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, einem Inhaber der Reservierungsbestätigung, der nicht unser Vertragspartner ist, Plätze zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Verstoßes gegen Ihre Pflichten aus dieser Ziffer 5 sind wir berechtigt, von dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Ziffer 6 gilt entsprechend.

(5) Sollten Sie Ihre Reservierung nicht persönlich wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, uns schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu informieren, damit wir die reservierten Plätze freigeben können. Auch wenn Sie die Reservierung nicht wahrnehmen können, bleiben Sie zur Nutzung der erworbenen Gutscheine berechtigt.

(6) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt. Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen.

(7) Aus einer Reservierung, auch wenn sie in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren erfolgt, ist generell kein Anspruch für Folgejahre herzuleiten.

(8) Im Festzelt sowie im Außenbereich des Festzelts sind die Durchführungen von Schaustelleraktivitäten, Promotionsaktionen, Presseterminen, politischen Veranstaltungen, einschließlich Wahlkampfveranstaltungen, Benefizveranstaltungen, Modenschauen und Meinungsumfragen sowie Vorführungen als Zugabe zu den Musikdarbietungen verboten. Des Weiteren sind Film- und Tonaufnahmen ohne unsere Erlaubnis untersagt.

(9) Es ist verboten, Tische zu besteigen. Ferner ist das Stehen auf Bänken im Bereich der Emporen sowie das Tanzen im gesamten Bierzelt verboten.

(10) Die Abgabe von Getränken in Maßkrügen erfolgt nur an Personen mit eigenem Sitzplatz.

(11) Die Hygiene-Maßnahmen im Zelt und im Außenbereich, sowie die Zugangsregeln zum Zelt richten sich nach den Rechtsvorschriften, insbesondere den Regelungen des Infektionsschutzrechts, die zu der Zeit gelten, für die Sie Ihre Reservierung vorgenommen haben. Wir sind berechtigt, die Einhaltung dieser anwendbaren Rechtsvorschriften von Ihnen zu verlangen und die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen von der Einhaltung dieser anwendbaren Rechtsvorschriften abhängig zu machen.

(12) Sie sind verpflichtet, sich über eine etwaige Absage des Oktoberfests, über etwaige Hygieneanforderungen sowie über etwaige weitere für Sie relevante Änderungen bezüglich des Betriebs des Festzelts vorab über die Medien und unsere Homepage www.ochsenbraterei.de zu informieren.

 

6. Rücktrittsrecht

(1) Wir haben das Recht, von dem nach diesen Bedingungen geschlossenen Vertrag ohne Fristsetzung zurückzutreten, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

  1. wir erhalten keine Konzession für unser Festzelt auf dem Oktoberfest, oder
  2. das Oktoberfest findet insgesamt oder am Tag Ihrer Reservierung nicht statt, oder
  3. unsere Konzession oder eine andere behördliche Entscheidung erlaubt uns den Betrieb unseres Festzelts nur mit einer geringeren Anzahl an Plätzen im Vergleich zum vorausgegangenen Oktoberfest, oder
  4. das Festzelt darf nur unter Bedingungen betrieben werden, die einen wirtschaftlichen und störungsfreien Betrieb nach unserem pflichtgemäßen Ermessen insgesamt oder hinsichtlich eines Teils des Festzelts unmöglich oder unwahrscheinlich erscheinen lassen, oder
  5. es erkrankt eine so große Anzahl unserer Mitarbeiter, so dass ein wirtschaftlicher und störungsfreier Festbetrieb insgesamt oder hinsichtlich eines Teils des Festzelts nach unserem pflichtgemäßen Ermessen unmöglich oder unwahrscheinlich ist, oder
  6. es entsteht ein Versorgungsnotstand hinsichtlich der Verfügbarkeit von Strom, Gas oder Öl, der dazu führt, dass ein wirtschaftlicher und störungsfreier Festbetrieb insgesamt oder hinsichtlich eines Teils des Festzelts nach unserem pflichtgemäßen Ermessen unmöglich oder unwahrscheinlich ist, oder
  7. Sie befinden sich mit einer nach diesem Vertrag geschuldeten Zahlung in Verzug.

(2) Im Falle eines Rücktritts unsererseits gemäß Abs. 1 werden etwaig bereits geleistete Zahlungen für die Reservierung und die Verzehrgutscheine abzüglich der Bearbeitungsgebühr und Versandkosten vollumfänglich zurückerstattet. Im Übrigen entfällt infolge des Rücktritts die Leistungspflicht der Ochsenbraterei.

(3) Sie haben bis zum 01.09. des jeweiligen Jahres das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei dies nur tischweise möglich ist. Nach dem 01.09. des jeweiligen Jahres ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Im Falle Ihres Rücktritts werden von Ihnen geleistete Zahlungen abzüglich der Bearbeitungsgebühr und Versandkosten erstattet, nachdem Sie uns (sofern bereits übergeben) die Verzehrgutscheine zurückgegeben haben. Sollte Ihre Rücktrittserklärung bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres bei uns eingehen, wird zusätzlich eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Wertes der von Ihnen bestellten Verzehrgutscheine erhoben und mit dem von uns zurückzuzahlenden Betrag verrechnet. Sollte Ihre Rücktrittserklärung nach dem 31.07. des jeweiligen Jahres bei uns eingehen, werden Bearbeitungsgebühren, Versandkosten und zusätzlich Stornogebühren in Höhe von 20% erhoben.

(4) Die Rücktrittserklärungen nach dieser Ziffer 6 müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.

 

7. Vergütung; Rechnung; zugelassene Zahlungsmittel

(1) Für Reservierungen fallen die im jeweiligen Angebot genannten Kosten für die Reservierung und die jeweils bestellten Verzehrgutscheine an, die wir Ihnen gegenüber nach Vertragsschluss abrechnen werden. Für die Bearbeitung einer Bestellung kann außerdem eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Angebot richtet. Versandgebühren fallen zusätzlich an für die Übersendung von Verzehrgutscheinen und/oder Reservierungsbändchen per Post oder Kurier.

(2) Alle nach diesem Vertrag zahlbaren Beträge sind nach Zugang einer Rechnung spätestens zum Ablauf einer Frist von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung oder spätestens 2 Tage vor dem gewünschten Reservierungstermin, je nachdem welcher Termin eher eintritt, zu bezahlen. Mit Ablauf dieses Datums geraten Sie in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(3) Als Zahlungsmittel im Festzelt werden nur die bei uns erworbenen Verzehrgutscheine, Bargeld und EC-Karten mit PIN-Nummer akzeptiert. Wir bitten Sie, alle Rechnungen vor Ort zu prüfen, da spätere Reklamationen nicht berücksichtigt werden können.

(4) Tischreservierungen sind nur bei gleichzeitiger Mindestabnahme (Mindestverzehr) möglich. Der Mindestverzehr ist die Abnahmemenge, die bei der Reservierung mindestens in Verzehrgutscheinen abzunehmen ist und zum Zeitpunkt der Reservierung mindestens zu verzehren ist. Wird bei Wahrnehmung der Reservierung weniger als der Mindestverzehr verzehrt, wird die Differenz bei der Abrechnung der Reservierung nachberechnet. Die Höhe des Mindestverzehrs für die jeweiligen Tischreservierungen ist auf unserer Webseite www.ochsenbraterei.de ersichtlich.

(5) Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

8. Widerrufsrecht

Ihr Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da bei Verträgen zur Lieferung von Speisen und Getränken sowie über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

9. Vertragsstrafe

Wir haben bei jedem schuldhaften Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 5 Abs. 4 Satz 5 und 6 einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Werts der betroffenen Reservierung. Der Wert der Reservierung ist der Preis, der für die Tischreservierung und die zugehörigen Verzehrgutscheine zu zahlen ist. Die Angemessenheit der Höhe kann auf Betreiben von Ihnen Gegenstand einer Überprüfung durch ein zuständiges Gericht sein. Der Anspruch auf Vertragsstrafe lässt die Geltendmachung eines etwaigen weiteren Schadens durch uns unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.

 

10. Haftungsbegrenzung

(1) Die Ochsenbraterei haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die die Ochsenbraterei oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung der Ochsenbraterei oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Die Ochsenbraterei haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung der Ochsenbraterei entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

(2) Die Ochsenbraterei haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwischen den Parteien gilt ein Schaden maximal in Höhe von 1.000 EUR pro Schadensfall als vertragstypisch vorhersehbar. Droht Ihnen ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so sind sie verpflichtet, uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, hierauf aufmerksam zu machen.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung der Ochsenbraterei unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Ochsenbraterei.

(5) Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

 

11. Schlussbestimmungen

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies nicht dazu führt, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) die Gerichte in München zuständig.

(3) Verträge können mit uns in deutscher Sprache abgeschlossen werden. Die aktuell gültigen Reservierungsbedingungen finden Sie auf unserer Webseite. Die für Sie gültigen Reservierungsbedingungen werden Ihnen einmalig bei Vertragsschluss übersandt oder vor Vertragsschluss zum Download bereitgestellt. Im Übrigen speichern wir die Vertragstexte nicht.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Reservierungsbedingungen sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesen Reservierungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schrift- oder Textformerfordernisses.

(6) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle nicht bereit und auch nicht verpflichtet.

(7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

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